Rechnung
Bei Vertragsabschluss hat mir GELSEN-NET ein Startguthaben versprochen. Das ist aber nicht auf meiner Rechnung ausgewiesen.
Aus systemtechnischen Gründen ist es nicht immer der Fall, dass dieses Startguthaben bereits mit der ersten Rechnung verrechnet werden kann. Spätestens auf der dritten Rechnung sollte jedoch Ihr Startguthaben ausgewiesen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an unseren telefonischen Kundenservice.
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