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Pressemitteilung 05. Oktober 2020

Umlagefähigkeit beschleunigt Glasfaserausbau für Wohnungen in Gelsenkirchen sowie im Ruhrgebiet und im Märkischen Kreis

Die Ruhrgebiets-Carrier GELSEN-NET, DOKOM21, Glasfaser Bochum und TMR sprechen sich für den Erhalt der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses aus. Gerade in Zeiten der Pandemie und der Digitalisierung seien Investitionen in ultraschnelle und stabile Glasfasernetze notwendig.

Für einen beschleunigten Glasfaserausbau für die Wohnungswirtschaft (Fibre to the home) in Gelsenkirchen sowie im gesamten Ruhrgebiet und im Märkischen Kreis und ebenso für den Erhalt der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses sprechen sich die vier Ruhrgebiets-Carrier GELSEN-NET, DOKOM21, Glasfaser Bochum und TMR in einer gemeinsamen Erklärung aus. „In Zeiten der Pandemie und dem Ruf nach immer mehr gesellschaftlicher Digitalisierung hat sich die glasfaserbasierte Konnektivität als Garant für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben erwiesen“, betont Thomas Dettenberg, Geschäftsführer von GELSEN-NET, im Namen der vier Ruhrgebiets-Carrier.

Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Herbst geplant

Zum Hintergrund der Erklärung der vier Ruhrgebiets-Carrier: Mit der für Herbst geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beabsichtigt die Bundesregierung, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses ab Dezember für Neubauten und Ende 2025 ganz abzuschaffen. Diese Abrechnungsmöglichkeit hemme die Wahlfreiheit und stelle „nicht nur einen Nachteil für Verbraucher, sondern auch für den Wettbewerb dar", heißt es in dem noch nicht endgültig abgestimmten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), den Netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Investitionen in Ausbau von Glasfasernetzen müssen sich rechnen

GELSEN-NET, DOKOM21, Glasfaser Bochum und TMR sprechen sich gemeinsam dafür aus, dass die Umlagefähigkeit angepasst und ausgerichtet auf den Ausbau von Glasfaseranschlüssen, erhalten bleibt. „Denn nur durch die Umlagefähigkeit lassen sich die in den Ausbau von Glasfasernetzen getätigten Investitionen auch rechnen und Mietern auf Basis hochwertiger, nachhaltiger Technologie kostengünstige Angebote unterbreiten“, erklärt Thomas Dettenberg.

Für ultraschnelle und stabile Glasfasernetze mit garantierten Bandbreiten

„Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit können nur diejenigen befürworten, denen es in Wirklichkeit darum geht, langsame Netze, bei denen sich die Kunden die Bandbreite teilen müssen, vor dem Wettbewerb durch ultraschnelle und stabile Glasfasernetze mit garantierten Bandbreiten für die Kunden zu schützen. Zudem geht es einigen Befürwortern der Abschaffung strategisch darum, in die wohnungswirtschaftlichen Bestände einzudringen ohne Rücksicht darauf, dass sich die TV-Nutzung dadurch für die Kunden verteuern würde“, sagt der Geschäftsführer von GELSEN-NET.

Umlagesystem hat sich im Sinne der Mieter bewährt

Bislang ist es bewährte Praxis, dass Netzbetreiber über sogenannte Mehrnutzerverträge Wohnungsunternehmen den Kabelanschluss günstiger anbieten können. Das auch „Sammel-Inkasso" genannte Umlagesystem hat sich nicht nur im Sinne der Mieter bewährt, sondern hat erhebliche gesamtgesellschaftliche Vorteile. Mieter können aufgrund der Umlagefähigkeit „Großhandelspreise" erhalten und daher einen Basis-TV-Anschluss zu sehr günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Zumeist handelt es sich um Preise, die im Durchschnitt rund die Hälfte niedriger sind als bei einem Einzelbezug durch den Mieter selbst.

Aus Sicht der Ruhrgebiets-Carrier GELSEN-NET aus Gelsenkirchen, DOKOM21 aus Dortmund, Glasfaser Bochum und TMR aus Bochum besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der mietrechtlichen Umlagefähigkeit und dem Glasfaserausbau. Die vier Unternehmen sprechen sich daher dafür aus, die Möglichkeit der Abrechnung der Kosten des Breitbandanschlusses zukünftig an neue Investitionen in Glasfasernetze zu koppeln und die Umlagefähigkeit in dieser Form aufrecht zu erhalten. Dabei soll die Umlage für einen Zeitraum vereinbart werden können, der dem Wert der Investitionen Rechnung trägt.

Glasfaser-Infrastrukturen als Basis für neuen Mobilfunkstandard 5G

„Die Ausstattung der Gebäude mit Glasfaser-Infrastrukturen schafft zudem die Basis für den neuen Mobilfunkstandard 5G, da perspektivisch die Antennendichte für 5G erhöht werden muss und zukünftig alle Antennenstandorte für 5G an das Glasfasernetz angeschlossen werden müssen. Auch hier zeigt sich, wie wichtig die Glasfasernetze im Wohnungsbestand als heutige und zukünftige 5G-Antennenstandorte sind“, so Thomas Dettenberg.

Glasfaserversprechen mit Gigabit-Bandbreiten für die Mieter

Für die vier Ruhrgebiets-Carrier bedeutet dies in der Konsequenz: „Aus dem ‘Nebenkostenprivileg für Kabelnetzbetreiber´ wird zukünftig ein echtes Glasfaserversprechen mit garantierten Gigabit-Bandbreiten für die Mieter. Denn ohne die Zusage von vielen Mietern und Neukunden wäre ein derart hochwertiger Netzausbau niemals wirtschaftlich darstellbar und würde den Glasfaserausbau in unserer Region deutlich hemmen“, betont Thomas Dettenberg.

100 Gigabit-Backbone-Ring für digitale Wirtschaft im Ruhrgebiet

GELSEN-NET, DOKOM21, Glasfaser Bochum und TMR betreiben im Ruhrgebiet ein mehrere tausend Kilometer langes Glasfasernetz. Im August 2020 starteten sie darüber den neuen „Ruhr-Backbone“. Damit koppeln die Ruhrgebiets-Carrier ihre Glasfasernetze und betreiben gemeinsam über die Stadtgrenzen von Gelsenkirchen, Dortmund und Bochum hinweg einen 100 Gigabit-Backbone-Ring für digitale Wirtschaft und Innovation für über 25 Städte des Ruhrgebiets als Grundlage für die Entwicklung zur „Glasfasergesellschaft“.

Ruhrgebiets-Carrier gründen neuen Internetknoten Ruhr-CIX

Im September 2020 startete der neue Internetknoten Ruhr-CIX (Ruhr-Commercial Internet Exchange). Die Ruhrgebiets-Carrier gründeten damit ein neues Ökosystem für digitale Wirtschaft. Der Ruhr-CIX ist in den Rechenzentren der GELSEN-NET, DOKOM21 und TMR beheimatet, die über einen Glasfaser-Hochgeschwindigkeits-Ring aus miteinander und mit dem nationalen Internetknoten DE-CIX verbunden sind. Ruhr-CIX ist der erste Internetknoten Deutschlands, der durch den Zusammenschluss regionaler Netzbetreiber und einem globalen Internetknotenbetreiber realisiert wurde.

Gemeinsame Erklärung der vier Ruhrgebiets-Carrier GELSEN-NET, DOKOM21, Glasfaser Bochum und TMR:

Gemeinsame Erklärung der vier Ruhrgebiets-Carrier GELSEN-NET, DOKOM21, Glasfaser Bochum und TMR:

Positionspapier-Ruhrgebietscarrier_final.pdf

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Pressekontakt

Nicole Ehms

nicole.ehms@gelsen-net.de

0209 702-2225

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