Erklärung zur 
Barrierefreiheit

Die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft GmbH ist bemüht, seine Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.gelsen-net.de und wurde am 5. Juni 2025 erstellt.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Ältere Beiträge in sozialen Medien sind eventuell ohne Alternativtexte
  • Ältere Videos sind teilweise ohne zuschaltbare Untertitel.
  • Ältere Datentabellen sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
  • Ältere Artikel sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
  • Die angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind nicht barrierefrei.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. Juni 2025 in Gelsenkirchen erstellt. 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 1. Juli 2025 überprüft.
 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website:  Kontaktformular - GELSEN-NET

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die GELSEN-NET übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: Datenschutz - GELSEN-NET

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft GmbH
Marketing

Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen
Telefon: 0209- 702- 0
 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
 

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
 

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik