Wertemangement und Compliance

Compliance, die sich auf die Einhaltung von gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen bezieht, ist Teil unseres Wertemanagement, das auch unsere Haltung als Unternehmen beinhaltet.  
Unser Wertemanagement geht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen hinaus. Es stellt ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs an uns selbst und an unsere Geschäfts- und Marktpartner dar. Insoweit baut es auf dem Leitbild der Gelsenwasser-Gruppe auf.
Das Wertemanagement gestalten wir proaktiv und verfolgen damit verschiedene Ziele. Es schafft eine unternehmenseinheitliche Kultur und integriert die Unternehmenswerte in den betrieblichen Alltag. Der Mut zur Entscheidung wird bei jedem Mitarbeitenden selbst entwickelt und die Handlungskompetenz gefördert. Jeder Mitarbeitende wird geschult – und das von unseren eigenen Mitarbeitende.

Das Instrument ist der Entscheidungskompass Compliance. Er strukturiert den Prozess der Entscheidungsfindung und gibt Hilfestellung zur Anwendung der Unternehmensgrundwerte.
Im Mittelpunkt stehen nicht Richtlinien und Anweisungen, sondern eine offene Unternehmens- und Kommunikationskultur. Jeder ist verantwortlich!

Wenn in einem Unternehmen gegen interne Richtlinien oder Gesetze verstoßen wird, sind die Verantwortlichen darauf angewiesen, dass solche Sachverhalte gemeldet werden. Beschäftigte und Externe sind deshalb aufgefordert, auf Fehlverhalten hinzuweisen. Auf diese Weise gehen Sie aktiv gegen Unrecht vor und bewahren sowohl Beschäftigte als auch das gesamte Unternehmen vor Schaden. Und entwickeln bestenfalls eine Fehlerkultur, die zum Arbeitsalltag gehört wie alles andere.

Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern
Zum Schutz von hinweisgebenden Personen wurde von der EU die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ verabschiedet, die mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt wird. Das HinSchG verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, sichere interne Hinweisgebersysteme für Compliance-Hinweise einzurichten. Dies soll es Hinweisgebenden leicht machen, auf Verstöße hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Compliance-Hinweisen keine Nachteile entstehen. Ziel ist es, eine gute Fehlerkultur zu etablieren.

Interne-Meldestelle
Meldung von Compliance-Verstößen
Die Meldung von Compliance-Verstößen ist per Brief, E-Mail, Telefon oder persönlich möglich. Zusätzlich haben wir nun einen digitalen Meldekanal eingerichtet. Mit der Hintbox ist es nun besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und der empfangenden Stelle.
Hier geht es zur Hintbox https://gelsenwasser-gruppe.hintbox.de/

Personen, die Compliance-Hinweise abgeben wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich weiterhin direkt an die Ansprechpartnerin wenden.
Sabine Bohlenz
Koordinatorin Wertemanagement-Gremium
Willy-Brandt-Alle 26, 45891 Gelsenkirchen
Telefon 0209-708 788

Externe Meldestellen
Wenn einem intern gemeldeten Hinweis nicht ausreichend nachgegangen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

 

Externe Meldestellezuständig für
Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (§ 19 HinSchG)alle externen Meldungen so weit nicht eine andere externe Meldestelle nach den §§ 20 bis 23 HinSchG zuständig ist
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)§ 21 HinSchG
Bundeskartellamt§ 22 HinSchG
weitere externe Meldestellen§ 23 HinSchG

 

Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Bohlenz
Koordinatorin Wertemanagement-Gremium
Kontakt 0209 708-788


Digitales Hinweisgebersystem
GELSENWASSER-Gruppe
Um unserer Compliance Strategie gut umzusetzen, hat die Gelsenwasser-Gruppe ein Compliance Management System (CMS) zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens eingerichtet. Das CMS dient der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Das Ziel, Verstöße möglichst präventiv zu verhindern, richtet sich an unseren Vorstand bzw. an die Geschäftsführungen, an alle Mitarbeitenden sowie auch an unsere Geschäftspartner*innen (Lieferunternehmen, Kunden und Kundinnen, Partner:innen, etc.).
Ein Element unseres CMS ist die Einrichtung eines webbasierten internen Hinweisgeber-Systems. Dieses bietet die Möglichkeit, Meldungen über Compliance-Verstöße abzugeben. Dazu zählen Verstöße gegen Gesetze, (Konzern-) Betriebsvereinbarungen, den Verhaltenskodex und (Konzern-) Richtlinien. Die Abgabe eines anonymen Hinweises über die Software „Hintbox“ ist möglich. Sofern Sie einen Compliance-Verstoß melden möchten, klicken Sie bitte auf „Compliance-Verstöße“.